Unsere Beitragsordnung

Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt 24 Euro. Aktuell wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Laut Satzung regelt die Beitragsordnung alle weiteren Einzelheiten und wird vom Vorstand erstellt.

Den Wortlaut der aktuell gültigen Beitragsordnung (Version 2.0) kannst Du hier unten auf dieser Seite nachlesen. Außerdem steht diese auch als PDF-Datei zum Download bereit:
Beitragsordnung (Version 2.0)

Beitragsordnung

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2. Die Beiträge werden ab dem Jahr, das auf den Beginn der Mitgliedschaft folgt, jeweils zum ersten Werktag eines jeden Jahres fällig. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Beiträge für das Eintrittsjahr sowie freiwillige Vorauszahlungen sind als Einmalzahlung gesondert zu leisten.

3. Der jährliche Beitrag beträgt:
a. Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 24,00 Euro
b. Für Jugendliche (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) 12,00 Euro
c. Für Kinder (bis einschließlich des 13. Lebensjahres) 0,00 Euro
d. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften 40,00 Euro
e. Für Familien (2 Erwachsene und bis zu 3 Kinder / Jugendliche) 50,00 Euro
f. Für juristische Personen 100,00 EUR

4. Bei Vereinseintritt ab dem 01.07. eines Jahres, ist nur jeweils der halbe Beitragssatz und bei Vereinseintritt ab dem 01.10. eines Jahres nur ein Viertel des Beitragssatzes gem. Ziff. 3. für das Eintrittsjahr zu zahlen.

5. Der Beitrag kann von jedem Mitglied freiwillig für bis zu maximal drei Jahre im Voraus entrichtet werden. Dieses Mitglied ist damit für die bereits vorausbezahlten Jahre von der Beitragszahlung befreit.

6. Dem Verein entstehende Kosten für nicht eingelöste Lastschriften, wie beispielsweise aufgrund eines nicht mitgeteilten Kontowechsels oder mangelnder Kontodeckung, gehen zulasten des Vereinsmitglieds. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift, ihrer E-Mail-Adresse oder ihrer Kontoverbindung umgehend dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Eine Nachricht per E-Mail an info@fotofreunde-muensterland.de ist hierfür ausreichend.

7. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge für das laufende Jahr erfolgt grundsätzlich nicht. Vorausgezahlte Beiträge gem. Ziff. 5. werden nur für die Folgejahre erstattet bei schriftlicher fristgerechter Kündigung der Mitgliedschaft (Frist siehe Satzung).

8. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

9. In sozialen Härtefällen kann das betroffene Mitglied einen formlosen Antrag auf Änderung der Beitragshöhe oder der Zahlungsmodalitäten stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Dazu wird gegebenenfalls der Antragsteller angehört und die vorgelegten Nachweise geprüft.

10. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat die Vereinsmitglieder über alle Änderungen der Beitragsordnung zu informieren und Beschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen und zu erläutern.

Vom Vorstand im März 2024 beschlossen.