Ein weiterer Schritt ist getan
Die Fotofreunde Münsterland e. V. sind als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt Münster-Innenstadt anerkannt!
Laut Bescheid vom 22. September 2017 stellt das Finanzamt fest, dass die Satzung des Vereins „Fotofreunde Münsterland e.V.“ die Voraussetzungen der Abgabenordnung für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft einhält.
Und was bedeutet das jetzt?
Neben den steuerlichen Vorteilen darf der Verein u.a. für Mitgliedsbeiträge ab sofort Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausstellen.